Absatz 21 In der geänderten Verordnung vom 16.04.2021 wird wie folgt gefasst:
„(21) Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten ist untersagt. Das gilt nicht für die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf öffentlichen und privaten Sportaußenanlagen ausgeübt werden. Ferner ist der vereinsbasierte Trainingsbrieb im Kinder- und Jugendsport im Freien in allen Sportarten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, der in Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten wird, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht in Gestalt eines Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen gemäß der 2. Schul-Corona-Verordnung stattfindet, in Gruppen bis zu 20 Kindern bzw. Jugendlichen zulässig. Für den in Sätzen 2 und 3 genannten Sportbetrieb gilt die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 21 einzuhalten.“
Wir hätten Euch gern bessere Nachrichten übermittelt, aber leider lassen dies die Inzidenzwerte momentan nicht zu. Daher heißt es erneut, sich zu Hause allein fit zu halten. Unsere Übungsleiter/Innen und Trainer/Innen werden mit Euch in Verbindung bleiben und Euch auch weiterhin mit kleinen Work-outs für zu Hause unterstützen.
Wir können uns nicht oft genug für Eure Treue zum Verein bedanken und hoffen, dass wir uns schon sehr bald dafür revanchieren können.
Sobald es Lockerungen gibt, teilen wir es Euch schnellstmöglich mit.
Bis dahin bleibt alle gesund!
Euer 1.LAV Rostock